Wer schwerere Sendungen verschickt, sollte eine relativ neue Regelung auf dem Schirm haben: Seit 2025 müssen Pakete über 10 kg und über 20 kg gekennzeichnet werden. Was steckt dahinter, und was bedeutet das konkret für Ihren Versand?
Was ist neu?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete, geregelt in § 73 des modernisierten Postgesetzes. Sie sieht zwei Gewichtsstufen vor: Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 bis 20 kg benötigen einen gut sichtbaren, leicht verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht, Pakete über 20 kg eine deutlich unterscheidbare Kennzeichnung für hohes Gewicht.¹ Ziel der Regelung ist der Arbeitsschutz für Zustellkräfte, damit diese das Gewicht einer Sendung schon vor dem Anheben einschätzen können.
Wie wird gekennzeichnet?
Bei den meisten Versanddienstleistern, allen voran DHL, wird die Kennzeichnung direkt ins Versandlabel integriert, sobald das korrekte Gewicht bei der Frankierung angegeben wird. Ist das nicht möglich, lassen sich passende Aufkleber über das jeweilige Geschäftskundenportal bestellen.¹ Entscheidend ist in jedem Fall: Das tatsächliche Gewicht muss korrekt erfasst und übermittelt werden, nur dann erscheint die passende Kennzeichnung automatisch.
Für wen gilt die Pflicht?
Die Regelung betrifft alle nationalen Paketsendungen, unabhängig davon, ob Privatpersonen oder Unternehmen versenden, und gilt nicht nur bei DHL, sondern branchenweit bei allen Paketdienstleistern. Ausgenommen sind aktuell Retourensendungen sowie internationale Pakete.
Was passiert bei fehlender Kennzeichnung?
Seit dem 1. April 2025 erheben DHL und andere Logistikdienstleister Aufwandsentschädigungen für falsch oder gar nicht gekennzeichnete Pakete mit erhöhtem Gewicht, etwa wenn das angegebene Gewicht nicht zur tatsächlichen Gewichtsstufe passt. Wer regelmäßig schwerere Sendungen verschickt, sollte deshalb besonders auf ein exaktes, geeichtes Wiegen der Pakete vor der Frankierung achten.
Was bedeutet das für die Verpackung selbst?
Die Kennzeichnungspflicht betrifft in erster Linie das Versandlabel, nicht direkt den Karton. Trotzdem lohnt sich bei schwereren Sendungen ein Blick auf die passende Wellpappe: Ein zweiwelliger Karton mit ausreichender Grammatur trägt höhere Gewichte zuverlässiger als ein einwelliger Standardkarton. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Wellenarten und unserem Leitfaden zur Kartongröße.
Fazit
Die Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete ist vor allem eine Frage des korrekten Gewichts bei der Frankierung, weniger eine Frage der Verpackung selbst. Wer sein tatsächliches Sendungsgewicht sauber erfasst, bekommt die passende Kennzeichnung in der Regel automatisch und vermeidet Nachbelastungen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Aktuelle Details zu Ihrem individuellen Versanddienstleister erhalten Sie direkt über dessen Geschäftskundenportal.
Kartonagen in verschiedenen Ausführungen und Grammaturen finden Sie direkt in unserem Shop. Fragen zur passenden Wahl beantworten wir Ihnen gerne in unserem FAQ.
Kartons entdeckenZum FAQQuellen
1. DHL: „Pakete mit erhöhtem Gewicht – Kennzeichnung & Aufwandsentschädigungen“ (Infoblatt) — https://www.dhl.de/dam/jcr:a498594d-6d64-4340-a233-0561b4589731/dhl-pakete-mit-erhoehtem-gewicht-infoblatt-de-022025.pdf